Beihilfe. Auch für beihilfeberechtige Personen ist die Kostenübernahme durch die Beihilfestelle für gewöhnlich unproblematisch.
Die Kosten werden dann meist anteilig durch die Beihilfestelle und anteilig durch die Private Krankenkasse erstattet. Ggf. fällt auch eine
Eigenbeteiligung an, da ich den 3,5fachen GOP Satz berechne.