Bundeswehr. Wenn Sie bei der Bundeswehr verpflichtet sind, kommt diese für die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung
auf. Ihr(e) Ansprechpartner*in ist zunächst der Truppenarzt/die Truppenärztin, welche(r) Ihnen einen entsprechenden Überweisungsschein
(San/bw/0218/V) für meine Praxis ausstellt, sodass Sie keine eigenen Kosten tragen müssen.