Traumaambulanz. Betroffene von Gewaltstraftaten (sowie Angehörige) können zunächst zwei Sitzungen im Rahmen der Traumaambulanz in
meiner Praxis wahrnehmen. Für weitere Sitzungen muss einen Antrag auf "Schnelle Hilfen" beim Landesamt für Soziales und Versorgung im Land Brandenburg
gestellt werden. Das Landesamt übernimmt nach einer Prüfung idR anschließend die Kosten für maximal 15 Einzelsitzungen spezifische Traumapsychotherapie.