Videosprechstunde


Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine psychotherapeutische Behandlung auch zeitlich begrenzt telekommunikationsgestützt via Videokonferenz oder Telefon erfolgen. Gründe können u.a. ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland sein oder auch ein zu großer Anfahrtsweg. Die Durchführung bedarf jedoch i.d.R. einer vorherigen Zustimmung der Krankenversicherung im Sinne einer Einzelfallentscheidung.

 

In Zuge der aktuellen Corona-Pandemie zeigen sich die Krankenversicherungen in Ihrer Handhabung deutlich kulanter. Laut Rückmeldung einiger Krankenversicherungen bedarf es keiner vorherigen Zustimmung mehr, sofern die Behandlung bereits begonnen wurde und dann telekommunikationsgestützt weitergeführt wird. Zu diesen Krankenversicherungen gehören in meiner Praxis u.a.:

  • Gesetzliche Krankenversicherungen: BKK-VBU, BAHN-BKK
  • Private Krankenversicherungen: Debeka, ARAG, DBV, Hallesche, Signal Iduna, SDK
  • Heilfürsorge Bundeswehr
  • Beihilfestellen: Land Brandenburg, Land Berlin

Sofern Sie beabsichtigen die Praxis erstmals zu beanspruchen und dies über den Weg der Telekommunikation wünschen und/oder müssen (Quarantänemaßnahmen, Risikogruppe, etc.), wäre eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung zwecks möglicher Kostenübernahme notwendig. Dann kann ggf. eine erste Beratung telekommunikationsgestützt erfolgen.

 

Ablauf. Der Ablauf der Videosprechstunde gestaltet sich i.d.R. relativ einfach. Nach einer gemeinsamen Terminvereinbarung erhalten Sie einen Link zur Videositzung per E-Mail von mir. Durch Nutzung Ihres Internetbrowsers gelangen Sie über diesen Link direkt zur Videoübertragung. Die Installation einer Software entfällt. Ggf. müssen Sie jedoch das aktuelle Update Ihres Browsers installieren. Sie benötigen zudem mindestens ein Mikrofon und bei Bedarf auch eine Kamera.